GEG 2026 — Sanierungspflicht beim Hauskauf erklärt

Lesezeit: 9 Min. · Aktualisiert: 2026-02-23 · ImmoLens Redaktion

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet neue Eigentümer zu bestimmten Sanierungsmaßnahmen innerhalb von 2 Jahren: Austausch von Öl- und Gasheizungen älter als 30 Jahre, Dämmung oberster Geschossdecken, Dämmung freiliegender Warmwasserleitungen. Ausnahmen: selbstgenutzte Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestandsschutz bis Eigentümerwechsel). Ab 2026 gilt die Pflicht zum Einbau erneuerbarer Heizungen in Neubaugebieten.

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Dieser Beitrag wurde von der ImmoLens Redaktion erstellt und zuletzt am 2026-02-23 fachlich geprüft. Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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