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Besichtigung & Mängel: Der Profi-Check für Käufer

Aktualisiert: 2026-07-12 · Lesezeit: 11 Min. · ImmoLens Redaktion

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Dieser Beitrag wurde von der ImmoLens Redaktion erstellt und zuletzt am 2026-07-12 fachlich überprüft. Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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Liebe auf den ersten Blick? Bei Immobilien ein gefährlicher Ratgeber. Bei der Besichtigung müssen Sie Emotionen ausblenden und zum Detektiv werden. Versteckte Mängel können später Zehntausende Euro kosten. Hier ist Ihre Profi-Checkliste, zusammengestellt von erfahrenen Bausachverständigen.

⚠️ Achtung: Warum die Besichtigung so viel Gewicht hat: Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie wird die Gewährleistung im Kaufvertrag praktisch immer ausgeschlossen („gekauft wie gesehen"). Später entdeckte Mängel sind dann Ihr Problem. Der Ausschluss greift nur dann nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB), und das müssen Sie beweisen. Was Sie vor der Unterschrift nicht finden, zahlen Sie hinterher.

1. Die "Rote Flaggen" Checkliste

Diese fünf Punkte sollten Sie bei jeder Besichtigung systematisch prüfen:

👃
Der Geruchstest
Riecht es im Keller muffig oder modrig? Feuchtigkeit ist der Feind Nr. 1. Achten Sie auch auf Lufterfrischer – die sollen oft Schimmelgeruch überdecken.
💰 Kellersanierung: 15.000–50.000 €
🎨
Frische Farbe im Keller
Wurde in einer Kellerecke frisch gestrichen? Oft sollen damit Schimmelflecken oder feuchte Stellen vertuscht werden. Fragen Sie direkt nach.
💰 Schimmelsanierung: 3.000–15.000 €
🪟
Fenster-Check
Sind die Fenster aus den 80er/90er Jahren (Alurahmen, Einfachverglasung)? Ein Tausch aller Fenster kostet schnell fünfstellig. Prüfen Sie Dichtungen und Beschläge.
💰 Pro Fenster: 800–1.500 €
🔌
Sicherungskasten
Alte Dreh-Sicherungen oder ein Kasten ohne FI-Schalter? Die Elektrik muss vermutlich komplett erneuert werden. Keine Schutzleiter = Sicherheitsrisiko.
💰 Elektrik komplett: 12.000–20.000 €
🏠
Dach von innen
Gehen Sie auf den Dachboden! Sehen Sie Licht durch die Ziegel? Dunkle Flecken am Gebälk = Feuchtigkeit. Durchhängende Sparren = statisches Problem.
💰 Dachsanierung: 20.000–60.000 €
💡 Tipp: Nehmen Sie Werkzeug mit: Taschenlampe (Keller, Dachboden, Kriechkeller), Zollstock oder Lasermessgerät (Raummaße gegen den Grundriss prüfen), Steckdosentester (zeigt fehlenden Schutzleiter sofort) und eine Murmel für schiefe Böden. Fotografieren dürfen Sie nur mit Erlaubnis des Eigentümers, fragen Sie zu Beginn danach.

2. Die teuersten Mangelklassen und ihre Erkennungsmerkmale

Fast alle teuren Überraschungen fallen in sechs Kategorien. Wer weiß, woran man sie erkennt, kann bei der Besichtigung in 30 Minuten grob abschätzen, ob ein fünfstelliger Betrag im Raum steht:

MangelklasseWoran Sie es erkennenKostenrahmen
Feuchtigkeit im KellerSalzausblühungen (weiße Kristalle) am Sockel, abplatzender Putz, muffiger Geruch, Wasserränder an Kartons und Regalen, Entfeuchter im Raum15.000–50.000 €
DachVon innen: Lichteinfall zwischen den Ziegeln, dunkle Flecken am Gebälk, durchhängende Sparren. Von außen: verrutschte Ziegel, Moos, alte Dachrinnen20.000–60.000 €
HeizungBaujahr auf dem Typenschild am Kessel, Datum im Schornsteinfegerprotokoll. Kesseltyp notieren, nicht nur das AlterWärmepumpe im Altbau: 30.000–55.000 €
ElektrikDreh-Sicherungen statt Automaten, kein FI-Schalter, zweiadrige Leitungen ohne Schutzleiter, zu wenige Steckdosen pro Raum12.000–20.000 €
FensterEinfachverglasung (Feuerzeugtest: eine Flamme spiegelt sich zweimal bei Doppelglas), Kondenswasser zwischen den Scheiben, klemmende Beschläge, poröse Dichtungen800–1.500 € pro Fenster
RisseHaarrisse im Putz sind meist harmlos. Alarm bei Rissen, die sich treppenförmig durch die Mauerwerksfugen ziehen, über mehrere Geschosse verlaufen oder an denen sich klemmende Türen zeigenSetzungsschaden: Gutachten, im Extremfall Unterfangung der Fundamente, leicht fünfstellig
⚠️ Achtung: Heizung: die 30-Jahre-Regel wird oft falsch erzählt. Nach § 72 GEG müssen Konstanttemperaturkessel ausgetauscht werden, die älter als 30 Jahre sind. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen. Beim Eigentümerwechsel haben Sie dafür zwei Jahre Zeit. Es reicht also nicht, nach dem Baujahr zu fragen, Sie müssen den Kesseltyp kennen. Details im Guide Sanierungspflichten nach GEG.

3. Taktik bei der Besichtigung

ℹ️ Vier-Augen-Prinzip: Gehen Sie niemals allein zur Besichtigung. Nehmen Sie einen Freund oder Partner mit, der "Bad Cop" spielt und kritische Fragen stellt, während Sie den freundlichen Kontakt zum Makler/Verkäufer halten.

Entscheidend ist, dass die zweite Person nicht verliebt ist. Wer sich schon in den Garten verguckt hat, sieht den Schimmelfleck im Keller nicht mehr. Geben Sie Ihrer Begleitung vorher eine klare Aufgabe: Keller, Dachboden und Sicherungskasten. Und vereinbaren Sie, dass im Objekt nichts Positives gesagt wird. Jedes „Wow" schwächt Ihre Verhandlungsposition, und der Makler hört mit.

Fragen, die Sie aktiv stellen sollten:

  1. "Welcher Kesseltyp ist verbaut und aus welchem Jahr?" Lassen Sie sich das Typenschild und das letzte Schornsteinfegerprotokoll zeigen. Nur so klären Sie die Austauschpflicht nach § 72 GEG.
  2. "Wie hoch waren die Heizkosten der letzten 3 Jahre?" Lassen Sie sich die Abrechnungen zeigen, nicht nur eine Zahl nennen. Eine mündliche Angabe ist wertlos. Vergleichen Sie mit dem Energieausweis: Weicht der Verbrauch stark nach oben ab, ist entweder das Gebäude schlechter als ausgewiesen oder die Anlage schlecht eingestellt.
  3. "Was wurde wann saniert, und gibt es dazu Rechnungen?" Die Rechnung beweist drei Dinge auf einmal: dass die Arbeit wirklich gemacht wurde, dass ein Fachbetrieb sie gemacht hat, und wann die Gewährleistung des Handwerkers endet. „Vor ein paar Jahren neu gemacht" ohne Beleg ist keine Information.
  4. "Gibt es Baulasten oder Wegerechte?" Nicht im Grundbuch sichtbar, aber im Baulastenverzeichnis der Gemeinde. Können den Wert erheblich mindern.
  5. "Warum verkaufen die Eigentümer?" Flucht vor bekannten Problemen (Lärm, Nachbarn, Bauvorhaben nebenan) ist häufiger als gedacht. Fragen Sie ergänzend, was in der Nachbarschaft gebaut werden soll, und prüfen Sie den Bebauungsplan beim Bauamt.
  6. "Wie lange ist das Objekt schon inseriert, und wurde der Preis bereits gesenkt?" Die Standzeit ist Ihr wichtigster Verhandlungshebel. Portale zeigen ein Einstelldatum, und ein Objekt, das seit Monaten läuft und schon einmal im Preis nachgegeben hat, wird selten teurer.
  7. "Gab es Wasserschäden oder Rohrbrüche?" Der Verkäufer hat eine Offenbarungspflicht für bekannte Mängel. Lassen Sie die Antwort in den Kaufvertrag aufnehmen, dann wird aus einer Behauptung eine Zusicherung.

4. Welche Unterlagen Sie sehen müssen

Unterlagen sind kein Papierkram für den Notar, sie sind Ihre einzige Möglichkeit, das Objekt jenseits der schönen Oberfläche zu prüfen. Verlangen Sie sie vor dem Kaufvertragsentwurf, nicht danach:

💡 Tipp: Grundbuchauszug (aktuell, nicht älter als drei Monate). Prüfen Sie:
  • Abteilung II: Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Wegerechte, Leitungsrechte. Ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht kann den Wert drastisch mindern und lässt sich nicht einfach löschen.
  • Abteilung III: Bestehende Grundschulden. Sie müssen bis zur Übergabe gelöscht oder abgelöst werden, das regelt der Notar über den Kaufpreis.
  • Abteilung I: Stimmen Verkäufer und eingetragener Eigentümer überein? Bei Erbengemeinschaften müssen alle mitverkaufen.
⚠️ Achtung: Sonderumlage-Falle bei Eigentumswohnungen: Für eine bereits beschlossene Sonderumlage haftet in der Regel derjenige, der bei ihrer Fälligkeit Eigentümer ist. Ein Beschluss aus der letzten Eigentümerversammlung kann Sie also treffen, obwohl Sie bei der Abstimmung noch gar nicht dabei waren. Deshalb: Protokolle lesen, bevor Sie unterschreiben.

5. Wann sich ein Bausachverständiger lohnt

Eine Besichtigungsbegleitung durch einen unabhängigen Bausachverständigen kostet je nach Region und Anbieter etwa 400 bis 800 €. Er läuft mit Ihnen durch das Objekt, prüft visuell und sagt Ihnen, was er sieht. Ein ausführliches schriftliches Gutachten kostet deutlich mehr. Für die Kaufentscheidung reicht meist die Begleitung.

Die Rechnung ist einfach: Ein einziger übersehener Mangel aus der Tabelle oben kostet einen fünfstelligen Betrag. Die Begleitung kostet einen niedrigen dreistelligen. Sie lohnt sich besonders bei Gebäuden vor 1980, bei allem mit sichtbarer Feuchtigkeit, bei Rissen und immer dann, wenn Sie an der Grenze Ihres Budgets kaufen und keinen Puffer für Überraschungen haben.

ℹ️ Der zweite Nutzen: Der Sachverständige liefert Ihnen eine belastbare Mängelliste mit Kostenschätzung. Das ist das beste Verhandlungsargument, das es gibt, weil es nicht nach Feilschen klingt, sondern nach Fakten. Wer einen Dachschaden mit Kostenrahmen benennen kann, verhandelt anders als jemand, der „ein bisschen runter" möchte.

6. Zweite Besichtigung: Pflichttermin

Vereinbaren Sie immer eine zweite Besichtigung, idealerweise zu einer anderen Tageszeit und Wetterlage. Eine Immobilie zeigt sich am Samstagvormittag bei Sonne von ihrer besten Seite, und genau deshalb liegen Besichtigungstermine so oft dort:

7. Weiterführende Links

Exposé vor der Besichtigung analysieren

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