Nebenkosten-Rechner: Kaufnebenkosten berechnen

Berechnen Sie schnell und einfach die Kaufnebenkosten für Ihren Immobilienkauf. Der Rechner berücksichtigt die Grunderwerbsteuer je Bundesland, Notar- und Grundbuchkosten sowie optionale Maklergebühren.

Was sind Kaufnebenkosten?

Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an: Grunderwerbsteuer (3,5 bis 6,5 % je Bundesland), Notar (rund 1,5 %), Grundbuch (rund 0,5 %) und, falls beteiligt, Makler (rund 3,57 %). Ohne Makler summiert sich das auf 5,5 % (Bayern) bis 8,5 % (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen), mit Makler auf rund 9 bis 12 %. Die verbreitete Faustregel "7 bis 12 %" unterstellt stillschweigend einen Makler.

Grunderwerbsteuer nach Bundesland 2026

Rechenbeispiel: 400.000 € Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen

Notar und Grundbuch sind hier nicht geschätzt, sondern nach Tabelle B des GNotKG gerechnet, mit einer Grundschuld über 320.000 €:

Die Faustformel von rund 2 % für Notar und Grundbuch käme hier auf 8.000 € und liegt damit gut 2.600 € zu hoch. Sie ist als Planungspuffer gedacht: Auslagen, ein Notaranderkonto und die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers kommen im Einzelfall hinzu. Wer es genau wissen will, nutzt den Notarkosten-Rechner.

Warum das Eigenkapital daran hängt

Banken finanzieren die Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit, weil ihnen dafür keine Sicherheit gegenübersteht: Steuer und Gebühren erhöhen den Wert der Immobilie nicht. Sie müssen deshalb aus Eigenkapital bezahlt werden. Wer 400.000 € finanzieren will, braucht die 34.000 bis 48.280 € zusätzlich auf dem Konto.

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Häufige Fragen

Sind die Nebenkosten steuerlich absetzbar?

Bei einer selbst genutzten Immobilie nicht. Bei einer vermieteten Immobilie zählen Notar- und Grundbuchkosten zu den Anschaffungsnebenkosten und werden über die Abschreibung des Gebäudeanteils berücksichtigt.

Wann werden die Nebenkosten fällig?

Die Notarrechnung kommt kurz nach der Beurkundung, die Grunderwerbsteuer meist vier bis acht Wochen später per Bescheid vom Finanzamt. Erst nach ihrer Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt.

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