
Berechnen Sie schnell und einfach die Kaufnebenkosten für Ihren Immobilienkauf. Der Rechner berücksichtigt die Grunderwerbsteuer je Bundesland, Notar- und Grundbuchkosten sowie optionale Maklergebühren.
Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an: Grunderwerbsteuer (3,5 bis 6,5 % je Bundesland), Notar (rund 1,5 %), Grundbuch (rund 0,5 %) und, falls beteiligt, Makler (rund 3,57 %). Ohne Makler summiert sich das auf 5,5 % (Bayern) bis 8,5 % (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen), mit Makler auf rund 9 bis 12 %. Die verbreitete Faustregel "7 bis 12 %" unterstellt stillschweigend einen Makler.
Notar und Grundbuch sind hier nicht geschätzt, sondern nach Tabelle B des GNotKG gerechnet, mit einer Grundschuld über 320.000 €:
Die Faustformel von rund 2 % für Notar und Grundbuch käme hier auf 8.000 € und liegt damit gut 2.600 € zu hoch. Sie ist als Planungspuffer gedacht: Auslagen, ein Notaranderkonto und die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers kommen im Einzelfall hinzu. Wer es genau wissen will, nutzt den Notarkosten-Rechner.
Banken finanzieren die Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit, weil ihnen dafür keine Sicherheit gegenübersteht: Steuer und Gebühren erhöhen den Wert der Immobilie nicht. Sie müssen deshalb aus Eigenkapital bezahlt werden. Wer 400.000 € finanzieren will, braucht die 34.000 bis 48.280 € zusätzlich auf dem Konto.
Bei einer selbst genutzten Immobilie nicht. Bei einer vermieteten Immobilie zählen Notar- und Grundbuchkosten zu den Anschaffungsnebenkosten und werden über die Abschreibung des Gebäudeanteils berücksichtigt.
Die Notarrechnung kommt kurz nach der Beurkundung, die Grunderwerbsteuer meist vier bis acht Wochen später per Bescheid vom Finanzamt. Erst nach ihrer Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt.
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Die Grunderwerbsteuer ist der mit Abstand größte Posten und der einzige, der allein vom Bundesland abhängt. Zwischen Bayern und den teuersten Ländern liegen drei Prozentpunkte. Bei 500.000 € Kaufpreis sind das 15.000 € Unterschied, nur wegen der Landesgrenze.
| Bundesland | Satz | bei 300.000 € | bei 500.000 € |
|---|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € | 17.500 € |
| Baden-Württemberg | 5 % | 15.000 € | 25.000 € |
| Bremen | 5 % | 15.000 € | 25.000 € |
| Niedersachsen | 5 % | 15.000 € | 25.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5 % | 15.000 € | 25.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5 % | 15.000 € | 25.000 € |
| Thüringen | 5 % | 15.000 € | 25.000 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € | 27.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € | 27.500 € |
| Berlin | 6 % | 18.000 € | 30.000 € |
| Hessen | 6 % | 18.000 € | 30.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6 % | 18.000 € | 30.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € | 32.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € | 32.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € | 32.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € | 32.500 € |
Maßgeblich ist die Lage der Immobilie, nicht dein Wohnsitz. Wer in Hamburg wohnt und in Schleswig-Holstein kauft, zahlt den schleswig-holsteinischen Satz.
Die folgenden Zahlen kommen aus derselben Berechnung wie der Rechner oben. Notar- und Grundbuchkosten sind exakt nach GNotKG ermittelt, nicht als Pauschale geschätzt, und die Notargebühr enthält die Umsatzsteuer.
| Kaufpreis | 300.000 € |
| Grunderwerbsteuer (3,5 %, Bayern) | 10.500 € |
| Notar inkl. 19 % USt | 2.904 € |
| Grundbuchamt | 1.488 € |
| Kaufnebenkosten gesamt | 14.891 € (4,96 %) |
| Kaufpreis | 500.000 € |
| Grunderwerbsteuer (6,5 %, Nordrhein-Westfalen) | 32.500 € |
| Notar inkl. 19 % USt | 4.272 € |
| Grundbuchamt | 2.188 € |
| Maklerprovision (3,57 % Käuferanteil) | 17.850 € |
| Kaufnebenkosten gesamt | 56.810 € (11,36 %) |
| Kaufpreis | 750.000 € |
| Grunderwerbsteuer (6 %, Berlin) | 45.000 € |
| Notar inkl. 19 % USt | 6.069 € |
| Grundbuchamt | 3.098 € |
| Kaufnebenkosten gesamt | 54.167 € (7,22 %) |
Der Vergleich zeigt, warum eine Faustformel wie „rund 10 Prozent" in die Irre führt: Zwischen dem bayerischen Fall ohne Makler und dem nordrhein-westfälischen mit Makler liegen 6,4 Prozentpunkte. Auf 500.000 € Kaufpreis sind das über 30.000 € Eigenkapital, die du entweder hast oder nicht.
Notar- und Grundbuchkosten sind keine Verhandlungssache und keine Pauschale. Sie stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), und jeder Notar in Deutschland muss dieselben Sätze ansetzen. Grundlage ist die Tabelle B: Zu jedem Geschäftswert gehört eine feste einfache Gebühr, und jede Amtshandlung ist ein Vielfaches davon.
| Position | KV-Nummer | Satz | Bemessung |
|---|---|---|---|
| Beurkundung des Kaufvertrags | KV 21100 | 2,0 | Kaufpreis |
| Vollzug des Kaufvertrags | KV 22110 | 0,5 | Kaufpreis |
| Betreuungstätigkeit | KV 22200 | 0,5 | Kaufpreis |
| Beurkundung der Grundschuld | KV 21200 | 1,0 | Darlehenssumme |
| Eigentumsumschreibung | KV 14110 | 1,0 | Kaufpreis |
| Auflassungsvormerkung | KV 14150 | 0,5 | Kaufpreis |
| Eintragung der Grundschuld | KV 14121 | 1,0 | Darlehenssumme |
Zwei Punkte, die häufig übersehen werden. Erstens fällt auf die Notargebühren Umsatzsteuer an, auf die Grundbuchgebühren nicht: Das Grundbuchamt ist eine Behörde. Zweitens hängt ein Teil der Kosten nicht am Kaufpreis, sondern an der Darlehenssumme. Wer mehr Eigenkapital einsetzt, senkt damit auch die Notar- und Grundbuchkosten der Grundschuld. Deshalb fragt der Rechner oben nach beidem getrennt.
Die vier Posten oben sind die Kaufnebenkosten im engeren Sinn, also das, was zwischen Kaufvertrag und Grundbucheintrag zwingend anfällt. Nicht enthalten und trotzdem einzuplanen:
Der Rechner kann beides. In Österreich ist die Grunderwerbsteuer mit 3,5 % bundesweit einheitlich (§ 7 GrEStG 1987), dazu kommen 1,1 % Grundbucheintragungsgebühr und die Kosten der Vertragserrichtung. Die Bundesland-Auswahl entfällt deshalb.
In der Schweiz ist es umgekehrt: Handänderungssteuer, Grundbuchgebühren und Notariatskosten sind kantonal geregelt und unterscheiden sich erheblich. Einige Kantone erheben gar keine Handänderungssteuer. Der Rechner fragt deshalb nach dem Kanton.
Die Gebührensätze sind gesetzlich fix, die Auswahl der Positionen nicht. Kommen Zusatzleistungen dazu, etwa die Verwaltung eines Notaranderkontos, eine Löschungsbewilligung für eine alte Grundschuld oder die Beurkundung einer Teilungserklärung, steigt die Rechnung. Nach unten abweichen darf ein Notar nicht.
Bewegliches Inventar wie Einbauküche, Sauna oder Markise kann im Kaufvertrag getrennt ausgewiesen werden. Auf diesen Teil fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das Finanzamt erkennt das an, solange der Wert plausibel ist; als Faustgröße gelten 15 % des Kaufpreises als Obergrenze, darüber wird es geprüft.
Nicht alle auf einmal. Die Notarrechnung kommt nach der Beurkundung, der Grunderwerbsteuerbescheid meist vier bis acht Wochen später, die Maklerprovision mit dem wirksamen Kaufvertrag. Der Grundbucheintrag erfolgt erst, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegt, und die gibt es erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer.
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher gilt seit Dezember 2020 das Halbteilungsprinzip: Der Käufer trägt höchstens die Hälfte und nie mehr als der Verkäufer. Die Gesamthöhe selbst ist frei vereinbar und verhandelbar, üblich sind 5,95 bis 7,14 % inklusive Umsatzsteuer, also 2,98 bis 3,57 % je Seite.
Ausführlich erklärt, wofür die einzelnen Posten stehen und wo sich sparen lässt, steht im Ratgeber Kaufnebenkosten beim Hauskauf. Wer nur Notar und Grundbuch braucht, findet die Positionsaufstellung im Notarkosten-Rechner.