Alle Ratgeber · strategy

Immobilie unter Marktwert kaufen: Sanierungsstau, Zwangsversteigerung, Off-Market

Aktualisiert: 2026-07-12 · Lesezeit: 12 Min. · ImmoLens Redaktion

Redaktion & Transparenz

Dieser Beitrag wurde von der ImmoLens Redaktion erstellt und zuletzt am 2026-07-12 fachlich überprüft. Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

Impressum · Datenschutz · Redaktion kontaktieren

Unter Marktwert kaufen heißt nicht, jemanden über den Tisch zu ziehen. Es heißt, einen Preis zu zahlen, der die tatsächlichen Eigenschaften des Objekts abbildet, während andere Bieter nur auf die Fotos schauen. Dieser Ratgeber zeigt die Kanäle, in denen das realistisch möglich ist, rechnet den wichtigsten Fall (Sanierungsstau) einmal komplett durch, erklärt die Zwangsversteigerung mit ihren Fallstricken und benennt die Dinge, die Sie als Käufer auf keinen Fall tun sollten.

ℹ️ Wichtig vorab: Preisabschläge von 10 bis 25 Prozent gegenüber dem Angebotspreis sind in den richtigen Konstellationen realistisch. Vorsicht vor angeblichen 50-Prozent-Schnäppchen. Dahinter stecken fast immer versteckte Mängel, Rechte Dritter im Grundbuch oder eine Betrugsmasche.

1. Der Maßstab: Marktwert ist nicht Angebotspreis

„Unter Marktwert" ist nur dann eine sinnvolle Aussage, wenn Sie den Marktwert kennen. Das Gesetz definiert ihn in § 194 BauGB: Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks zu erzielen wäre, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Der Angebotspreis im Portal ist nichts davon. Er ist eine Forderung.

Drei Quellen bringen Sie näher an den echten Wert, und alle drei sind für Sie zugänglich:

QuelleWas Sie bekommenRechtsgrundlage
BodenrichtwertWert des reinen Grundstücks je m². Wird mindestens alle zwei Jahre ermittelt, und jedermann kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft verlangen§ 196 BauGB
KaufpreissammlungDie tatsächlich beurkundeten Preise, nicht die Wunschpreise. Der Gutachterausschuss führt und wertet sie aus, die Grundstücksmarktberichte sind meist öffentlich§ 193 BauGB
VergleichsangeboteAngebotspreise ähnlicher Objekte. Der schwächste Anker, weil er systematisch über den Transaktionspreisen liegtkeine, reine Marktbeobachtung

Der wichtigste Unterschied in diesem Feld: Angebotspreis ist nicht Transaktionspreis. Wer seinen „Marktwert" aus Portalinseraten ableitet, vergleicht Forderungen mit Forderungen.

2. Sanierungsstau: das stärkste Preisargument, einmal durchgerechnet

Sanierungsbedarf ist der einzige Rabattgrund, den Sie mit Rechnungen belegen können. Über die Lage lässt sich streiten, über zwei Handwerkerangebote nicht. Die Rechnung, die Sie aufmachen müssen, ist immer dieselbe:

Maximaler Kaufpreis=Marktwert nach Sanierung− Eigenanteil der Sanierung− Risikopuffer
Eigenanteil=Sanierungskosten brutto− realistisch erreichbare Förderung
Wenn diese Ungleichung nicht aufgeht, ist das Objekt kein Schnäppchen, sondern ein Verlustgeschäft. Der Puffer ist nicht optional: Bei Altbauten kommt beim Öffnen der Wand fast immer etwas dazu.

Ein konkretes Beispiel. Ein Reihenendhaus von 1978, 130 m², Ölheizung von 1993, Fenster von 1990, Dachboden ungedämmt, Elektrik im Originalzustand. Angebotspreis: 340.000 €. Vergleichbare, bereits sanierte Häuser in derselben Straße gehen laut Gutachterausschuss für rund 355.000 € weg.

Sanierungsstau beziffern (Selbstnutzer, Förderung nach KfW 458 und BAFA)
MaßnahmeKostenFörderungEigenanteil
Wärmepumpe statt Ölkessel32.000 €15.000 €17.000 €
14 Fenster22.000 €3.300 €18.700 €
Oberste Geschossdecke (100 m²)5.000 €750 €4.250 €
Elektrik komplett neu12.000 €0 €12.000 €
Bad15.000 €0 €15.000 €
Summe86.000 €19.050 €66.950 €

Wärmepumpe: 30 % Grundförderung plus 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch einer alten Ölheizung, gerechnet auf die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 € für die erste Wohneinheit (KfW 458). Fenster und Geschossdecke: BAFA-Einzelmaßnahmen, 15 % Grundförderung, mit individuellem Sanierungsfahrplan wären es 20 %. Elektrik und Bad sind nicht energetisch und damit nicht förderfähig.

Auf den Eigenanteil von 66.950 € kommen 15 Prozent Risikopuffer, also rund 10.000 €. Damit steht Ihr maximaler Kaufpreis fest: 355.000 € − 66.950 € − 10.000 € = rund 278.000 €. Gegenüber dem Angebotspreis von 340.000 € sind das 62.000 € oder 18 Prozent, die heraus müssen. Lässt der Verkäufer nur 15.000 € nach, ist das Objekt für Sie kein Schnäppchen. Es ist ein sauber belegbares Verlustgeschäft, und Sie können mit gutem Gewissen gehen.

💡 Tipp: Gehen Sie mit zwei echten Handwerkerangeboten in die Verhandlung, nicht mit Internet-Richtwerten. Ein Verkäufer kann eine Schätzung wegdiskutieren. Ein Angebot mit Briefkopf, Datum und Unterschrift kann er nicht wegdiskutieren, und genau das verschiebt die Verhandlung von Meinung auf Zahlen.

3. Standzeit im Portal: das Signal, das niemand versteckt

Ein Inserat, das seit sechs Monaten läuft, hat den Markt bereits getestet und verloren. Der Preis war zu hoch, das Objekt hat einen Makel, oder beides. Für Sie ist das die günstigste verfügbare Information, denn sie kostet nichts und der Verkäufer weiß, dass Sie sie haben.

4. Motivlagen: Erbengemeinschaft, Scheidung, Insolvenz

In diesen drei Konstellationen ist der Verkäufer nicht auf den Höchstpreis optimiert, sondern auf Abschluss. Eine Erbengemeinschaft muss sich einigen, ein sich trennendes Paar will das Kapitel schließen, ein Insolvenzverwalter ist der Masse verpflichtet und muss zügig verwerten. Das verschiebt den Preis, aber es verschiebt ihn nicht beliebig.

Was Sie hier anbieten, ist Sicherheit statt Geld: eine schriftliche Finanzierungszusage der Bank, ein früher Notartermin, Verzicht auf Rücktrittsvorbehalte, ein flexibler Übergabetermin. Für eine Erbengemeinschaft mit drei zerstrittenen Erben ist ein Käufer, der garantiert nicht abspringt, real mehr wert als ein Käufer, der 5.000 € mehr bietet und dessen Finanzierung wackelt.

⚠️ Achtung: Ziehen Sie hier eine klare Grenze. Zeitdruck des Verkäufers ist ein Umstand, keine Waffe. Wer eine Notlage ausnutzt und einen Preis durchsetzt, der in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert steht, riskiert nicht nur seinen Ruf: Ein solcher Vertrag kann als wucherähnliches Geschäft nach § 138 BGB nichtig sein. Verhandeln Sie über Mängel und Kosten, nicht über die Verzweiflung des Gegenübers.

5. Zwangsversteigerung: Ablauf, Grenzen, echte Kosten

Die Zwangsversteigerung ist der einzige Kanal, in dem der Preis nicht verhandelt, sondern gefunden wird. Die Termine veröffentlichen die Amtsgerichte kostenlos auf zvg-portal.de . Kommerzielle Anbieter bereiten dieselben Termine auf und verlangen dafür Geld. Amtlich sind sie nicht.

Die beiden Wertgrenzen

Das Gericht setzt einen Verkehrswert fest, und an diesem Wert hängen zwei Schutzgrenzen für den Schuldner und die Gläubiger:

Was Sie mitbringen müssen

Ein Beteiligter kann eine Sicherheitsleistung verlangen (§ 67 ZVG), und in der Praxis tut er das immer. Die Höhe ist gesetzlich fixiert: ein Zehntel des festgesetzten Verkehrswerts (§ 68 Abs. 1 ZVG). Wichtig, weil es jedes Jahr Bieter aus dem Saal wirft: Barzahlung ist ausgeschlossen (§ 69 Abs. 1 ZVG). Zulässig sind ein Bundesbank- oder Verrechnungsscheck, der frühestens am dritten Werktag vor dem Termin ausgestellt wurde, eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft oder eine Überweisung, die vor dem Termin auf dem Konto der Gerichtskasse gutgeschrieben ist.

Was ein 70-Prozent-Zuschlag wirklich kostet

Verkehrswert 300.000 €, Meistgebot 210.000 € (70 %), Baden-Württemberg
Meistgebot210.000 €
Grunderwerbsteuer (BW, 5,0 %)10.500 €
Zinsen auf das Bargebot, 4 % für 3 Monate bis zum Verteilungstermin2.100 €
Zuschlags- und Verteilungsgebühren des Gerichtsnach GKG, wertabhängig
Summe (ohne Gerichtsgebühren)222.600 € = 74,2 % des Verkehrswerts

Das Bargebot ist ab dem Zuschlag zu verzinsen (§ 49 Abs. 2 ZVG). Einen Zinssatz nennt das ZVG nicht, es gilt der gesetzliche Zinssatz von vier Prozent im Jahr (§ 246 BGB). Dafür entfallen Maklerprovision und Notarkosten für den Kaufvertrag vollständig: Der Zuschlagsbeschluss ersetzt die Auflassung, mit ihm werden Sie unmittelbar Eigentümer (§ 90 Abs. 1 ZVG).

Die vier Risiken, die den Rabatt auffressen können

💡 Tipp: Besuchen Sie zwei oder drei Termine als reiner Zuschauer, bevor Sie zum ersten Mal die Hand heben. Sie lernen dort in zwei Stunden mehr über Bietverhalten, Gläubigerstrategie und die Rolle der Bank als in jedem Ratgeber. Die Termine sind öffentlich, Sie brauchen niemandem etwas zu erklären.

6. Teilungsversteigerung, Insolvenz, kommunale Objekte

Die Teilungsversteigerung läuft über dieselben Gerichte und dasselbe Portal, hat aber einen anderen Anlass: Miteigentümer, meist nach Scheidung oder in einer Erbengemeinschaft, können sich nicht einigen und lassen die Gemeinschaft auflösen. Weil solche Objekte weniger bekannt sind, ist das Bieterfeld oft dünner. Rechnen Sie aber damit, dass die Miteigentümer selbst mitbieten, und zwar mit einem Informationsvorsprung, den Sie nicht haben.

Bei Insolvenzen verwertet der Insolvenzverwalter die Masse. Er ist an einem zügigen, rechtssicheren Verkauf interessiert, nicht am letzten Euro. Die Verfahren finden Sie unter insolvenzbekanntmachungen.de . Auch hier wird die Gewährleistung regelmäßig ausgeschlossen. Kommunen schließlich verkaufen Bauland und Bestandsobjekte teils unter Wert, koppeln das aber an Bedingungen wie Bau- und Eigennutzungspflicht oder Einheimischenmodelle. Fragen Sie direkt bei der Gemeindeverwaltung, diese Angebote laufen selten über Portale.

7. Bieterverfahren und Off-Market

Im Bieterverfahren nennt der Makler keinen Preis, sondern sammelt Gebote. Das ist kein Verfahren nach dem ZVG, sondern ein reines Marketinginstrument ohne gesetzliche Regeln, und es kann in beide Richtungen ausschlagen. Bei starker Nachfrage treibt es den Preis über den Marktwert. Bei schwacher Nachfrage steht der Verkäufer plötzlich mit zwei Geboten da und muss verhandeln. Setzen Sie sich vorher eine Obergrenze auf Papier und weichen Sie im Raum nicht davon ab.

Off-Market heißt schlicht: Das Objekt ist nie inseriert worden. Der Zugang läuft über Menschen, nicht über Portale, also über lokale Makler, Handwerker, Hausverwaltungen und Bankberater. Der Preisvorteil entsteht dadurch, dass kein Bieterwettbewerb stattfindet. Eine Einsicht ins Grundbuch, um einen Eigentümer zu ermitteln, bekommen Sie nur bei berechtigtem Interesse (§ 12 GBO), und bloße Kaufabsicht genügt dafür nicht. Der legitime Weg zum Eigentümer eines leerstehenden Hauses führt über die Nachbarschaft und die Gemeinde, nicht über das Grundbuchamt.

8. Was Sie als Käufer nie tun sollten

AufforderungWarum Sie ablehnen
„Reservierungsgebühr, dann halten wir das Objekt"Der BGH hat am 20.04.2023 (I ZR 113/22) entschieden, dass eine in AGB vereinbarte Reservierungsgebühr den Kunden unangemessen benachteiligt und unwirksam ist. Sie läuft auf eine erfolgsunabhängige Provision hinaus. Gezahltes Geld können Sie zurückfordern, aber zahlen Sie es lieber gar nicht erst.
„Anzahlung vor dem Notartermin"Ein Kaufvertrag über ein Grundstück bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB). Vorher existiert keine Verpflichtung, die eine Anzahlung rechtfertigen könnte. Sie zahlen auf nichts ein.
„Ein Teil bar, dann sparen wir beide Steuern"Das ist Steuerhinterziehung, und sie trifft Sie doppelt: Der beurkundete Preis ist zu niedrig, also ist der Vertrag als Scheingeschäft angreifbar, und Ihre Bank finanziert den Schwarzanteil nicht.
„Kein Gutachter nötig, wir sind uns doch einig"Beim Kauf vom Privatverkäufer ist die Sachmängelhaftung im Vertrag praktisch immer ausgeschlossen. Der Gutachter ist die einzige Instanz, die vor der Unterschrift noch etwas finden kann.
⚠️ Achtung: Die Kombination aus Zeitdruck und Vorkasse ist das Grundmuster fast jedes Immobilienbetrugs. Ein seriöser Verkäufer, ein seriöser Makler und ein seriöser Insolvenzverwalter verlangen niemals Geld, bevor ein Notar beteiligt ist. Wenn jemand Sie drängt, ist der Druck selbst die Warnung.

Checkliste: Unter Marktwert kaufen

Interaktive Checkliste, zum Abhaken beim Kaufprozess

Weiterführende Links

Marktwert automatisch prüfen

ImmoLens analysiert jedes Exposé auf Marktwert, Sanierungsbedarf und versteckte Risiken, damit Sie wissen, ob ein Angebot wirklich ein Schnäppchen ist.

Exposé auf Marktwert prüfen

Nächster Schritt für deine Immobilie

Prüfe dein Exposé kostenlos mit KI: Sanierungskosten, Förderprogramme und Risiken in wenigen Minuten. Jetzt Analyse starten, oder nutze die kostenlosen Tools: Nebenkosten-Rechner, Budget-Rechner, Besichtigungs-Checkliste.