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Immobilie als Kapitalanlage: Rendite, AfA, Mietrecht, Exit

Aktualisiert: 2026-07-12 · Lesezeit: 15 Min. · ImmoLens Redaktion

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Dieser Beitrag wurde von der ImmoLens Redaktion erstellt und zuletzt am 2026-07-12 fachlich überprüft. Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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Immobilien als Kapitalanlage sind in Deutschland seit Jahrzehnten beliebt – und das aus gutem Grund. Sachwertschutz gegen Inflation, planbare Mieteinnahmen und steuerliche Vorteile machen vermietete Immobilien zu einem Grundpfeiler vieler Vermögensstrategien. Doch nicht jede Immobilie ist automatisch ein gutes Investment. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es wirklich ankommt.

1. Warum Immobilien als Kapitalanlage?

Gegenüber Aktien, Anleihen oder Gold bieten Mietimmobilien mehrere einzigartige Vorteile:

⚠️ Achtung: Diese Vorteile sind nicht bei jeder Immobilie garantiert. Lage, Kaufpreis, Zustand und Finanzierung entscheiden über Erfolg oder Misserfolg.

2. Die wichtigsten Renditekennzahlen

Um verschiedene Objekte vergleichen zu können, brauchen Sie drei Kennzahlen:

KennzahlFormelRichtwert
BruttomietrenditeJahreskaltmiete ÷ Kaufpreis≥ 5 %
Nettomietrendite(Jahreskaltmiete − Kosten) ÷ Gesamtinvestition≥ 3,5 %
KaufpreisfaktorKaufpreis ÷ Jahreskaltmiete≤ 25×

Gesamtinvestition = Kaufpreis + Kaufnebenkosten. Kosten = nicht umlagefähige Nebenkosten + Instandhaltung + Leerstand. Kaufpreisfaktor: bis etwa 25× ist noch vertretbar, ab 30× wird es kritisch.

Achten Sie auf den Nenner: Die Bruttomietrendite bezieht sich auf den Kaufpreis und ist damit der Kehrwert des Kaufpreisfaktors (1 ÷ 25 = 4 %). Die Nettomietrendite bezieht sich auf die Gesamtinvestition, also inklusive Nebenkosten. Wer beide auf denselben Nenner rechnet, vergleicht Angebote falsch.

ℹ️ Tipp: Nutzen Sie unseren Renditerechner, um diese Kennzahlen für Ihr konkretes Objekt in Sekunden zu berechnen.

3. Der Leverage-Effekt: Hebel für Ihre Rendite

Der Leverage-Effekt ist der größte Vorteil von Immobilien gegenüber anderen Anlageformen: Solange die Nettomietrendite über dem Kreditzins liegt, erhöht Fremdkapital Ihre persönliche Eigenkapitalrendite.

Beispiel: Wohnung 200.000 € | Nettomiete 8.000 €/Jahr | Zins 3,5 %
SzenarioEKKreditCashflowEK-Rendite
100 % EK200.000 €0 €8.000 €4,0 %
50 % EK100.000 €100.000 €4.500 €4,5 %
25 % EK50.000 €150.000 €2.750 €5,5 %

Cashflow vor Tilgung und Steuern. EK-Rendite steigt, aber auch das Risiko bei Leerstand oder Zinsanstieg.

⚠️ Achtung: Risiko: Der Leverage-Effekt wirkt auch umgekehrt. Steigt der Zins über die Nettomietrendite oder fällt die Miete, wird der Hebel zum Problem – der negative Cashflow muss aus eigener Tasche finanziert werden.

4. Steuervorteile für Vermieter

Vermietungsimmobilien bieten erhebliche steuerliche Vorteile, die die Rendite nach Steuern deutlich verbessern:

5. AfA im Detail: linear, degressiv, Sonder-AfA

Die Abschreibung ist der einzige Steuervorteil, der Ihnen ohne Gegenleistung zufließt: Sie setzen einen Wertverzehr ab, der Ihnen kein Geld kostet. Welcher Satz gilt, hängt am Baujahr und am Zeitpunkt des Baubeginns. § 7 Abs. 4 EStG kennt drei lineare Sätze:

Fertigstellung des GebäudesLinearer AfA-SatzAbschreibungsdauer
vor dem 1. Januar 19252,5 %40 Jahre
1925 bis 31. Dezember 20222,0 %50 Jahre
nach dem 31. Dezember 20223,0 %33 Jahre

Bemessungsgrundlage ist immer nur der Gebäudeanteil. Der Grund und Boden nutzt sich nicht ab und wird nicht abgeschrieben. Die Aufteilung von Kaufpreis und Nebenkosten auf Grundstück und Gebäude gehört deshalb in den Kaufvertrag, sonst schätzt das Finanzamt sie, und selten zu Ihren Gunsten.

Die degressive AfA für Wohngebäude (§ 7 Abs. 5a EStG)

Für Wohngebäude, mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wurde, erlaubt § 7 Abs. 5a EStG eine degressive Abschreibung: 5 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, Jahr für Jahr neu. Der Wechsel zurück zur linearen AfA ist zulässig, und er lohnt sich irgendwann.

AfA im Jahr n=5 % × Restbuchwert zu Beginn des Jahres n
Beispiel: Gebäudeanteil 300.000 €. Degressiv ergibt Jahr 1 15.000 €, Jahr 2 14.250 €, Jahr 3 13.538 €, Jahr 4 12.861 €. Linear mit 3 Prozent wären es konstant 9.000 € pro Jahr.

In den ersten vier Jahren bringt die degressive AfA damit 55.648 € statt 36.000 €, also 19.648 € mehr Abschreibungsvolumen. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz sind das rund 8.252 € Liquidität, die vier Jahre früher bei Ihnen ist. Ab dem elften Jahr fällt die degressive Rate unter die lineare (8.981 € gegenüber 9.000 €), spätestens dann sollten Sie wechseln. Unterm Strich ist das ein Zins- und Liquiditätsvorteil, kein geschenkter Betrag: Abgeschrieben wird in beiden Fällen dasselbe Gebäude.

Die Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG)

§ 7b EStG erlaubt zusätzlich bis zu 5 Prozent Sonderabschreibung pro Jahr, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei folgenden Jahren. Die Hürden sind allerdings hoch, und sie werden in Verkaufsprospekten gern übersprungen:

Beispiel: Neubauwohnung 80 m², Herstellungskosten 4.800 €/m² (Gebäudeanteil)
Herstellungskosten Gebäude (80 × 4.800 €)384.000 €
Baukostenobergrenze 5.200 €/m² eingehalten?ja
Bemessungsgrundlage Sonder-AfA (80 × 4.000 €)320.000 €
Sonder-AfA, 5 % pro Jahr, vier Jahre lang16.000 €/Jahr
Lineare AfA, 3 % von 384.000 €11.520 €/Jahr
AfA gesamt in den Jahren 1 bis 427.520 €/Jahr
Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz11.558 €/Jahr

Ohne Sonder-AfA lägen Sie bei 4.838 € Steuerersparnis im Jahr. Der Vorteil der Sonder-AfA beträgt also rund 6.720 € pro Jahr über vier Jahre, in Summe 26.880 €. Danach ist das Volumen aufgebraucht und die AfA fällt zurück.

⚠️ Achtung: Rechnen Sie die Sonder-AfA nicht doppelt. § 7a Abs. 4 EStG bestimmt, dass neben einer Sonderabschreibung die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 4 vorzunehmen ist, also die lineare. Ob sich § 7b mit der degressiven AfA nach § 7 Abs. 5a kombinieren lässt, ist damit nicht eindeutig geklärt: § 7a Abs. 9 EStG nennt den Satz nach Abs. 5a nur ausdrücklich für die Zeit nach dem Begünstigungszeitraum. Bauen Sie keine Finanzierung auf dieser Kombination auf, bevor Ihr Steuerberater sie schriftlich bestätigt hat.

6. Lage: Makro, Mikro und was davon messbar ist

„Lage, Lage, Lage" ist der nutzloseste Satz der Branche, weil er nicht sagt, was man messen soll. Trennen Sie die beiden Ebenen sauber. Die Makrolage ist die Stadt oder der Landkreis und entscheidet über die Nachfrage in zehn Jahren. Die Mikrolage ist der Radius von etwa 500 Metern um die Haustür und entscheidet darüber, wie schnell Sie im November einen Nachmieter finden.

EbeneWas Sie prüfenWo die Zahl herkommt
MakroBevölkerungsprognose bis 2040, Wanderungssaldo, AltersstrukturStatistisches Bundesamt und die Statistischen Landesämter, Regionaldatenbank
MakroArbeitsplatzdichte, Abhängigkeit von einem einzigen großen ArbeitgeberBundesagentur für Arbeit, kommunale Wirtschaftsförderung
MakroBodenrichtwert und seine Entwicklung über die letzten drei ErhebungenGutachterausschuss, mindestens alle zwei Jahre ermittelt, Auskunft für jedermann (§ 196 BauGB)
MikroOrtsübliche Vergleichsmiete für genau diese Größe und AusstattungQualifizierter Mietspiegel: alle zwei Jahre angepasst, nach vier Jahren neu erstellt, mit Vermutungswirkung (§ 558d BGB)
MikroErreichbarkeit: Haltestelle, Nahversorger, Kita, Grundschule, ArztFußweg in Minuten, selbst abgelaufen, nicht aus dem Exposé abgeschrieben
MikroStörfaktoren: Durchgangsstraße, Bahntrasse, Gewerbe, geplante Bebauung der Freifläche gegenüberBebauungsplan und Flächennutzungsplan der Gemeinde, öffentlich einsehbar
💡 Tipp: Der aussagekräftigste Einzelwert ist die Entwicklung des Bodenrichtwerts, nicht sein Niveau. Ein Stadtteil, dessen Bodenrichtwert über drei Erhebungen stagniert, während die Nachbarstadtteile steigen, sendet ein Signal, das kein Exposé je erwähnen wird. Die Auskunft kostet Sie einen Anruf bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Objekt

7. Mietrecht als Renditerisiko

Die Miete, die im Exposé steht, ist nicht die Miete, die Sie nehmen dürfen. Das deutsche Mietrecht deckelt sie an drei Stellen, und jede dieser Deckelungen kann eine Kalkulation kippen, die auf dem Papier funktioniert hat.

Mietpreisbremse (§ 556d BGB)

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen. Welche Gebiete das sind, legen die Landesregierungen per Rechtsverordnung fest. Eine solche Verordnung muss spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft treten. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob Ihre Gemeinde in der Verordnung Ihres Bundeslands steht, denn die im Exposé genannte „mögliche Miete" ignoriert das regelmäßig.

Kappungsgrenze (§ 558 BGB)

Im laufenden Mietverhältnis dürfen Sie die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent anheben, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um 15 Prozent. Dazu kommen Wartefristen: Die Miete muss seit 15 Monaten unverändert sein, und seit der letzten Erhöhung muss ein Jahr vergangen sein. Wer eine Wohnung mit deutlich untersetzter Bestandsmiete kauft und plant, sie „einfach anzuheben", braucht dafür Jahre.

Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)

Nach einer Modernisierung dürfen Sie die Jahresmiete um 8 Prozent der auf die Wohnung entfallenden Kosten erhöhen. Zwei Bremsen greifen dabei: Der Instandhaltungsanteil ist herauszurechnen (was ohnehin fällig gewesen wäre, zählt nicht), und die Monatsmiete darf innerhalb von sechs Jahren um nicht mehr als 3 € je m² steigen, bei einer Ausgangsmiete unter 7 € je m² nur um 2 € je m².

Beispiel: 70 m², Kaltmiete 8,00 €/m² (560 €), Fenster und Dämmung, Anteil der Wohnung 12.000 €
Kosten der Maßnahme (Anteil dieser Wohnung)12.000 €
abzüglich Instandhaltungsanteil (hier 30 %)−3.600 €
umlagefähige Kosten8.400 €
Mieterhöhung: 8 % pro Jahr672 €/Jahr = 56 €/Monat
Kappungsgrenze (3 €/m² × 70 m²)210 €/Monat, nicht ausgeschöpft
Verzinsung Ihres Einsatzes (672 € ÷ 12.000 €)5,6 % p. a., Amortisation nach 17,9 Jahren

Die viel zitierten „8 Prozent Verzinsung" gelten nur auf die umlagefähigen Kosten. Bezogen auf das Geld, das Sie tatsächlich ausgeben, bleiben 5,6 Prozent. Die Erhöhung ist in Textform zu erklären und wird erst mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung geschuldet (§ 559b BGB).

⚠️ Achtung: Der Heizungstausch ist die Ausnahme, die alles kippt. Für den Einbau einer neuen Heizungsanlage gilt § 559e BGB: 10 Prozent Umlage, aber nach Abzug der in Anspruch genommenen Fördermittel und nach Abzug von 15 Prozent pauschalem Instandhaltungsanteil, und die Kappungsgrenze liegt bei nur 0,50 € je m² in sechs Jahren. Gerechnet auf unsere 70-m²-Wohnung: Eine Wärmepumpe für 28.000 €, als Vermieter nur mit 35 Prozent gefördert (Grundförderung 30 % plus 5 % Effizienzbonus, den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer), ergibt rechnerisch 129 € Mieterhöhung im Monat. Die Kappung erlaubt Ihnen davon 35 €. Den Rest tragen Sie.

Und der Mieter bleibt

Beim Kauf einer vermieteten Wohnung treten Sie in den bestehenden Mietvertrag ein, Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB). Eigenbedarf gegen den Mieter durchzusetzen ist bei einer Kapitalanlage ohnehin nicht das Ziel, aber selbst wenn: Wurde die Wohnung nach der Vermietung erst in Wohnungseigentum umgewandelt, greift die Sperrfrist des § 577a BGB von drei Jahren, die Landesregierungen in angespannten Gebieten per Rechtsverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängern dürfen. Mehrere Länder haben davon Gebrauch gemacht. Prüfen Sie die Kündigungssperrfristverordnung Ihres Bundeslands und lesen Sie im Kaufvertrag nach, wann die Umwandlung stattgefunden hat.

8. WEG-Risiken: Erhaltungsrücklage und Sonderumlage

Bei einer Eigentumswohnung kaufen Sie nicht nur die Wohnung, sondern einen Anteil an einem Haus, über dessen Sanierung andere mitentscheiden. Das Wohnungseigentumsgesetz nennt in § 19 Abs. 2 Nr. 4 die „Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage" als Teil ordnungsmäßiger Verwaltung. Was „angemessen" ist, sagt das Gesetz nicht. Einen belastbaren Anhaltspunkt liefert § 28 Abs. 2 der Zweiten Berechnungsverordnung mit ihren Instandhaltungspauschalen:

Alter des GebäudesOrientierungswert je m² Wohnfläche und Jahrbei 70 m²
bis 22 Jahre7,10 €497 €/Jahr
22 bis 32 Jahre9,00 €630 €/Jahr
über 32 Jahre11,50 €805 €/Jahr

Bei einem Aufzug kommt 1 € je m² und Jahr dazu. Die Werte der II. BV decken die Instandhaltung des gesamten Gebäudes ab, nicht nur das Gemeinschaftseigentum, und sie sind eine Obergrenze für die Kalkulation, kein Pflichtbeitrag. Als Prüfmaßstab für eine Rücklage taugen sie trotzdem, weil sie die einzige amtliche Zahl in diesem Feld sind.

Die Praxis liegt fast immer darunter. Rechnen Sie den realen Fall durch: Ein Haus von 1985 mit zwölf Wohnungen und 900 m² Wohnfläche legt 0,40 € je m² und Monat zurück. Nach 15 Jahren stehen 64.800 € in der Rücklage. Dann muss das Dach neu, Kostenpunkt 180.000 €. Es fehlen 115.200 €, und die holt sich die Gemeinschaft per Sonderumlage: ein Beschluss über zusätzliche Vorschüsse nach § 28 WEG, verteilt nach Miteigentumsanteilen. Bei Ihren 70 m² sind das 7,78 Prozent und damit rund 8.960 €, fällig in wenigen Raten.

⚠️ Achtung: Eine niedrige Rücklage ist kein günstiges Hausgeld, sondern eine gestundete Rechnung, die mit dem Kauf auf Sie übergeht. Verlangen Sie vor der Unterschrift drei Dokumente: den Stand der Erhaltungsrücklage, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen und die Beschluss-Sammlung. In den Protokollen steht, was schon diskutiert, vertagt oder abgelehnt wurde. Ein vertagter Dachbeschluss ist eine Sonderumlage mit Anlaufzeit.

9. Typische Fehler bei der Kapitalanlage

FehlerWarum problematisch
Nur auf Bruttomietrendite schauenVerdeckt laufende Kosten, Leerstand und Instandhaltung
Kaufpreis zu hoch (Faktor > 30×)Cashflow fast immer negativ, reine Wette auf Wertsteigerung
Sanierungsbedarf unterschätztGEG-Sanierungspflichten, Dach, Heizung – schnell 50.000+ €
Zu wenig EigenkapitalHohe Zinsbelastung, negativer Cashflow, kein Puffer
Emotionaler Kauf„Schöne Wohnung" ≠ gute Kapitalanlage – Rendite entscheidet
Steuervorteil überschätztAfA verbessert, aber rettet keine schlechte Rendite

10. Beispielrechnung: Wohnung als Kapitalanlage

3-Zimmer-Wohnung in Karlsruhe, 220.000 € Kaufpreis

Kaltmiete / Monat850 €
Jahreskaltmiete10.200 €
Kaufnebenkosten (~9 %)19.800 €
Gesamtinvestition239.800 €
Bruttomietrendite (10.200 € ÷ 220.000 €)4,64 %
Kaufpreisfaktor (220.000 € ÷ 10.200 €)21,6×
Nicht umlagefähig + Instandhaltung−2.400 €/Jahr
Nettomietertrag7.800 €
Nettomietrendite (7.800 € ÷ 239.800 €)3,25 %
Finanzierung: 60.000 € Eigenkapital, 179.800 € Kredit zu 3,5 %
Zins (Jahr 1)−6.293 €
Tilgung (2 % anfänglich)−3.596 €
Liquidität vor Steuern (7.800 − 9.889)−2.089 €/Jahr
Steuer (Grenzsteuersatz 42 %)
Gebäudeanteil (75 % von 220.000 €)165.000 €
AfA pro Jahr (2 % von 165.000 €)3.300 €
Steuerliches Ergebnis (10.200 − 2.400 − 6.293 − 3.300)−1.793 €
+ Steuerersparnis (42 % von 1.793 €)+753 €
Zuzahlung aus eigener Tasche−1.336 €/Jahr (−111 €/Monat)
Davon Vermögensaufbau (Tilgung)+3.596 €/Jahr
Lesart: Sie legen 111 € im Monat drauf, bauen dafür aber 3.596 € Schulden im Jahr ab. Die Tilgung ist keine Kosten, sie wandert von der einen Tasche in die andere. Nach zehn Jahren ist ein Verkauf steuerfrei (Spekulationsfrist, § 23 EStG).

11. Der Exit: Spekulationsfrist und Drei-Objekt-Grenze

Der Verkauf entscheidet über die Gesamtrendite, und er ist der Punkt, an dem die meisten Kalkulationen zum ersten Mal mit dem Finanzamt kollidieren. Zwei Regeln müssen Sie kennen, bevor Sie kaufen, nicht bevor Sie verkaufen.

Die Zehnjahresfrist (§ 23 EStG)

Der Gewinn aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie ist ein privates Veräußerungsgeschäft, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Dann wird er mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach Ablauf der zehn Jahre ist er steuerfrei. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge, nicht die Übergabe und nicht die Grundbucheintragung. Wer am 3. Februar gekauft hat, verkauft frühestens am 4. Februar zehn Jahre später steuerfrei.

Selbst genutzte Immobilien sind ausgenommen, wenn sie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Für eine Kapitalanlage ist das nur relevant, wenn Sie vor dem Verkauf selbst einziehen. Für alles zusammen gilt außerdem eine Freigrenze: Bleibt der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 €, ist er steuerfrei.

Veräußerungsgewinn=Verkaufspreis− Verkaufskosten− (Anschaffungskosten − bereits geltend gemachte AfA)
Die AfA, die Sie über die Jahre abgezogen haben, mindert die Anschaffungskosten und erhöht damit den steuerpflichtigen Gewinn. Wer innerhalb von zehn Jahren verkauft, zahlt einen Teil der Steuerersparnis zurück. Das ist der Preis der Abschreibung, und er taucht in Renditerechnungen fast nie auf.

Gewerblicher Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze

Wer mehrere Objekte in kurzer Folge kauft und wieder verkauft, wird vom Finanzamt irgendwann nicht mehr als privater Anleger behandelt, sondern als Gewerbetreibender. Die Grenze steht in keinem Gesetz, sie ist Richterrecht: Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat sie in seinem Beschluss vom 10. Dezember 2001 (GrS 1/98) bestätigt. Faustregel: Wer mehr als drei Objekte innerhalb von etwa fünf Jahren nach Anschaffung oder Errichtung veräußert, betreibt in der Regel gewerblichen Grundstückshandel.

Die Folgen sind unangenehm und treffen rückwirkend alle Objekte: Die Spekulationsfrist des § 23 EStG schützt Sie nicht mehr, jeder Gewinn ist steuerpflichtig. Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an. Die Immobilien werden zu Umlaufvermögen, damit entfällt die AfA. Und die Fünfjahresfrist ist keine harte Kante: Der Bundesfinanzhof zieht in Einzelfällen auch Verkäufe bis zehn Jahre nach der Anschaffung heran, insbesondere bei Personen aus der Immobilienbranche.

💡 Tipp: Wenn Sie planen, mehr als zwei Objekte zu halten, sprechen Sie vor dem dritten Kauf mit einem Steuerberater. Die Zählung ist tückisch: Auch geerbte oder geschenkte Objekte können mitzählen, und eine Wohnung ist ein Objekt, egal wie groß sie ist. Nachträglich lässt sich ein gewerblicher Grundstückshandel nicht mehr wegverhandeln.

12. Checkliste: Immobilie als Kapitalanlage prüfen

  • Bruttomietrendite ≥ 5 % (oder bewusst auf Wertsteigerung setzen)
  • Kaufpreisfaktor ≤ 25× – darüber wird Cashflow schwierig
  • Sanierungsbedarf und GEG-Pflichten geprüft
  • Mietspiegel und Leerstandsquote recherchiert
  • Eigenkapital mindestens Nebenkosten + 10 % Kaufpreis
  • Cashflow-Rechnung inkl. Zins, Tilgung, Instandhaltung
  • Steuerliche Auswirkung (AfA, Werbungskosten) berechnet
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen gelesen
  • Stand der Erhaltungsrücklage erfragt und gegen das Gebäudealter geprüft
  • Mietpreisbremse und Kappungsgrenze für die Gemeinde geprüft
  • Bodenrichtwert-Entwicklung über drei Erhebungen angesehen
  • Kaufpreis auf Grundstück und Gebäude aufgeteilt (AfA-Bemessungsgrundlage)
  • Verkaufszeitpunkt gegen die Zehnjahresfrist des § 23 EStG geplant

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