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Wohnbauförderung in Österreich: Alle 9 Bundesländer 2026
Aktualisiert: 2026-08-01 · Lesezeit: 8 Min. · ImmoLens Redaktion
Redaktion & Transparenz
Dieser Beitrag wurde von der ImmoLens Redaktion erstellt und zuletzt am 2026-08-01 fachlich überprüft. Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Österreich hat kein Gegenstück zur deutschen KfW: Die Förderung von Wohneigentum ist Ländersache. Jedes der neun Bundesländer betreibt seine eigene Wohnbauförderung mit eigenen Darlehen oder Zuschüssen, eigenen Einkommensgrenzen und eigenen Fristen. Die Programme sind teils sehr großzügig (Salzburg zahlt bis zu 80.000 € nicht rückzahlbaren Zuschuss), aber fast überall gilt: Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb vom Bauträger, nicht der Kauf einer gebrauchten Immobilie.
Die Programme der neun Bundesländer im Überblick
Alle Angaben sind Orientierungswerte mit Stand August 2026, verifiziert gegen die offiziellen Landesquellen. Viele Programme sind befristet oder kontingentiert, die Details ändern sich laufend.
| Bundesland | Programm | Eckdaten | Gilt für |
|---|---|---|---|
| Wien | Errichtung Eigenheim/Reihenhaus (MA 50) | 365 € je m² angemessener Nutzfläche (max 150 m²), 1 % p.a., 30 Jahre | Nur Neubau |
| Niederösterreich | WBF Eigenheim (Punktesystem) | 19.500 bis 42.000 € Darlehen (1 Punkt = 300 €), Familienpaket je 10.000 €, 1 % p.a. | Neubau und Ersterwerb vom Bauträger |
| Oberösterreich | Eigenheim Förderaktion 1,5 % | Gestütztes Darlehen 75.000 € plus 15.000 € je Kind, 1,5 % fix für 10 Jahre | Nur Neubau, befristet bis Ende 2027 |
| Salzburg | Eigentumsförderung Kauf | Nicht rückzahlbarer Zuschuss 52.000 bis 80.000 € nach Familiensituation | Nur neu errichtete Wohnungen, Jahreskontingent |
| Tirol | Eigenheim Kredit oder Wohnbauscheck | Kredit 54.000 € (0,2 bis 3,0 %, 37,5 Jahre) oder Zuschuss 18.900 €, plus 2.500 € je Kind | Neubau und Ersterwerb |
| Vorarlberg | Neubauförderung privat 2025/2026 | 40.000 € (Eigenheim) bis 100.000 € (Reihenhaus/Wohnung), plus 15.000 € je Kind und 20.000 € Ersterwerb-Bonus, 0,25 bis 1,5 % | Neubau und Ersterwerb, befristet bis Ende 2026 |
| Kärnten | Errichtung Wohnraum im Eigentum (RL 1) | Bis 900 € je m² förderbarer Nutzfläche, 0,5 bis 1,5 %, 30 Jahre, plus Annuitätenzuschüsse | Nur Neubau (Ersterwerb über Richtlinie 2) |
| Steiermark | Eigenheimförderung (ab März 2026) | 30.000 bis 80.000 € Darlehen nach Haushaltsgröße, max 1,5 % p.a., 30 Jahre | Nur Neubau, budgetabhängig |
| Burgenland | Neubau Eigenheim | 45.000 bis 51.000 € nach Wohnfläche, plus 12.000 € je Kind unter 16, 0,9 %, 30 Jahre | Neubau; für Bestandskauf eigene Ankaufs-Richtlinie (max 45.000 €) |
Einkommensgrenzen: netto, nicht zu versteuerndes Einkommen
Alle Länder knüpfen die Förderung an Einkommensgrenzen, und überall zählt das Netto-Haushaltseinkommen: je nach Land als Jahreswert (Wien: 70.030 € für eine Person bis 131.840 € für vier) oder als Monatswert (Tirol: 3.800 € für eine Person, Vorarlberg: 4.000 €). Das ist ein anderes Konzept als das deutsche zu versteuernde Einkommen. Mehrere Länder kürzen die Förderung gestaffelt, statt hart abzuschneiden: In der Steiermark sinkt sie um 20 Prozentpunkte je 1.310 € Überschreitung, in Tirol um 25 % je 100 €.
Worauf Sie achten sollten
- Fristen und Kontingente: Salzburgs Kaufförderung war 2025 ausgeschöpft, die Steiermark deckelt ihr Budget bei 18 Millionen Euro, Oberösterreichs Förderaktion läuft bis Ende 2027, Vorarlbergs Richtlinie bis Ende 2026. Wer plant, sollte früh anfragen.
- Antrag vor Bezug: In der Steiermark ist kein Antrag mehr möglich, wenn das Objekt schon bezogen wurde. Ähnliche Regeln gibt es in mehreren Ländern.
- Flächen- und Kaufpreisgrenzen: Fast überall ist die Wohnnutzfläche auf rund 150 m² begrenzt. Salzburg koppelt den Zuschuss an Kaufpreisgrenzen von 5.800 bis 9.000 € je m², Vorarlberg an 7.500 € je m².
- Hauptwohnsitzbindung: Die Förderung bindet in der Regel über Jahrzehnte an den Hauptwohnsitz (Salzburg: 25 Jahre).
Stand: 01.08.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien der Länder.
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