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Kaufnebenkosten in Österreich: 6,6 bis 11,5 % erklärt
Aktualisiert: 2026-08-01 · Lesezeit: 9 Min. · ImmoLens Redaktion
Redaktion & Transparenz
Dieser Beitrag wurde von der ImmoLens Redaktion erstellt und zuletzt am 2026-08-01 fachlich überprüft. Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Auch in Österreich kostet ein Immobilienkauf deutlich mehr als den Kaufpreis. Die Kaufnebenkosten liegen ohne Makler bei rund 6,6 bis 7,1 % des Kaufpreises und mit Makler und Finanzierung bei rund 10 bis 11,5 %. Anders als in Deutschland ist die Grunderwerbsteuer bundesweit einheitlich, dafür kommen eigene Posten dazu: die prozentuale Grundbuch-Eintragungsgebühr, die Pfandrechtseintragung für den Kredit und die Vertragserrichtung durch Notar oder Rechtsanwalt, für die es keinen gesetzlichen Tarif gibt.
Rechnen Sie Ihren Fall durch
| Grunderwerbsteuer (3,5 %) | 14.000 € |
| Grundbuch-Eintragungsgebühr (1,1 %) | 4.400 € |
| Eingabengebühr Grundbuch (fix) | 66 € |
| Vertragserrichtung und Treuhand (Richtwert 2,4 %) | 9.600 € |
| Maklerprovision (3 % + 20 % USt) | 14.400 € |
| Pfandrechtseintragung (1,2 % der Kreditsumme) | 3.840 € |
| Summe Nebenkosten | 46.306 € (11,6 %) |
Die Posten im Detail
Grunderwerbsteuer: 3,5 %, bundesweit einheitlich
Die Grunderwerbsteuer beträgt beim normalen Kauf 3,5 % der Gegenleistung, also in der Regel des Kaufpreises (§ 7 Abs 1 Z 3 GrEStG 1987). Der günstigere Stufentarif von 0,5 bis 3,5 % gilt nur für unentgeltliche Erwerbe und Übertragungen im Familienverband, nicht für den Kauf am Markt. Anders als in Deutschland, wo die Bundesländer zwischen 3,5 und 6,5 % verlangen, gibt es in Österreich keinen regionalen Unterschied. Eine vielfach diskutierte Befreiung für den Ersterwerb existiert Stand August 2026 nicht, im Regierungsprogramm steht lediglich ein Prüfauftrag.
Grundbuch: 1,1 % Eintragung plus Eingabengebühr
Die Eintragung des Eigentumsrechts kostet 1,1 % der Bemessungsgrundlage (GGG TP 9 lit b Z 1), dazu kommt eine fixe Eingabengebühr von rund 47 € bei elektronischer und 66 € bei Papier-Einreichung. Wird ein Kredit aufgenommen, kostet die Eintragung des Pfandrechts zusätzlich 1,2 % des eingetragenen Pfandbetrags (GGG TP 9 lit b Z 4), üblicherweise der Kreditsumme.
Vertragserrichtung und Treuhand: 1 bis 3 % plus USt
Der Kaufvertrag wird in Österreich von einem Notar oder Rechtsanwalt errichtet, der in der Regel auch als Treuhänder die Abwicklung übernimmt: Er verwahrt den Kaufpreis, sorgt für die Lastenfreistellung und die Grundbucheintragung. Dafür gibt es keinen gesetzlichen Tarif. Marktüblich sind 1 bis 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, zunehmend auch Pauschalangebote. Unser Rechner setzt als Richtwert 2,4 % brutto an. Es lohnt sich, zwei bis drei Angebote einzuholen, Rechtsanwälte liegen oft deutlich unter den Notariats-Kammertarifen.
Maklerprovision: maximal 3 % plus USt je Seite
Die Käuferprovision ist per Verordnung gedeckelt: bei Kaufpreisen über rund 48.449 € auf 3 % zuzüglich 20 % USt, also 3,6 % (ImmobilienmaklerV 1996 § 15). Der Makler darf beim Kauf für beide Seiten tätig sein und von beiden die Provision nehmen. Das Bestellerprinzip von 2023 gilt nur für Wohnungsmieten, nicht für den Kauf. Bei Privatverkäufen ohne Makler sparen Sie die vollen 3,6 %.
Quellen
- GrEStG 1987 § 7 (Steuersatz)
- BMJ zur ausgelaufenen Gebührenbefreiung (§§ 25a bis 25c GGG)
- WKO Provisionsrechner (ImmobilienmaklerV)
- oesterreich.gv.at (Grundbuch und Gebühren)
Stand: 2026-08-01. Alle Angaben sind Orientierungswerte und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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