Notarkosten-Rechner: Notar und Grundbuch nach GNotKG

Notar- und Grundbuchkosten sind kein Prozentsatz vom Kaufpreis. Sie entstehen in zwei Schritten: Aus dem Geschäftswert wird über Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes eine einfache Gebühr abgelesen, die dann mit dem Gebührensatz aus dem Kostenverzeichnis multipliziert wird. Dieser Rechner nutzt die echte Tabelle und weist jede Position einzeln aus.

Welche Gebührenpositionen anfallen

Auf die Notargebühren fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an. Die Gebühren des Grundbuchamts sind Gerichtskosten und damit umsatzsteuerfrei. Rechner, die pauschal auf alles Umsatzsteuer aufschlagen, kommen deshalb zu hoch heraus.

Notar- und Grundbuchkosten nach Kaufpreis

Jeweils mit einer Grundschuld über 80 Prozent des Kaufpreises, inklusive Vollzug, Betreuung und Auflassungsvormerkung:

Die letzte Spalte ist der eigentliche Punkt: Der Prozentsatz sinkt mit steigendem Kaufpreis, weil Tabelle B in Stufen springt. Wer pauschal mit 1,5 Prozent rechnet, unterschätzt die Kosten bei günstigen Objekten und überschätzt sie bei teuren.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?

Notar und Grundbuch zusammen liegen in der Praxis bei rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Bei 350.000 € Kaufpreis und 300.000 € Grundschuld sind es exakt 4.864 €, also 1,39 Prozent.

Kann ich einen günstigeren Notar wählen?

Nein. Die Gebühren stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bundesweit identisch. Ein Notar darf sie weder erhöhen noch Rabatt geben. Unterschiede entstehen nur durch den Umfang der Tätigkeiten, etwa ein Notaranderkonto.

Wer zahlt den Notar, Käufer oder Verkäufer?

Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung zahlt üblicherweise der Käufer, die Löschung alter Grundschulden der Verkäufer. Gegenüber dem Notar haften beide Seiten gesamtschuldnerisch.

Warum kostet die Grundschuld extra?

Weil es zwei getrennte Geschäftswerte gibt: der Kaufvertrag rechnet mit dem Kaufpreis, die Grundschuldbestellung mit dem Darlehensbetrag. Wer ohne Finanzierung kauft, spart die Positionen KV 21200 und KV 14121 vollständig.

Fällt auf Grundbuchkosten Umsatzsteuer an?

Nein, Gebühren des Grundbuchamts sind Gerichtskosten und umsatzsteuerfrei. Nur die Notargebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer.

Quellen

Tabelle B nach Anlage 2 GNotKG, Gebührensätze nach Anlage 1 (Kostenverzeichnis), geprüft gegen den amtlichen Text auf gesetze-im-internet.de, Stand 28. Juli 2026. Tabelle B endet bei einem Geschäftswert von 3.000.000 €; darüber gelten die Fortschreibungsregeln des § 34 Abs. 2 GNotKG, die dieser Rechner bewusst nicht schätzt. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Kostenberechnung des Notars.

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