Notar-Countdown: Checkliste bis zur Unterschrift
Der Notartermin macht den Immobilienkauf bindend. Die meisten Fehler passieren in den zwei Wochen davor: fehlende Finanzierungszusage, ungelesener Vertragsentwurf, vergessene Unterlagen. Der kostenlose Notar-Countdown führt in 5 Phasen durch alle Aufgaben:
- 14+ Tage vorher: Kaufvertragsentwurf anfordern (14-Tage-Frist nach § 17 Abs. 2a BeurkG), Finanzierungszusage sichern, Grundbuchauszug prüfen, Eigenkapital verfügbar machen
- 7 Tage vorher: Vertragsentwurf prüfen: Kaufpreisfälligkeit, Auflassungsvormerkung, Sachmängel-Klauseln, Inventarliste, Fragen an den Notar
- 1 bis 3 Tage vorher: Ausweis, Steuer-ID und Bankdaten bereitlegen, Termin bestätigen
- Am Termin-Tag: Der Notar liest den Vertrag komplett vor, Änderungen sind bis zur Unterschrift möglich
- Nach dem Termin: Fälligkeitsmitteilung abwarten, Grunderwerbsteuer zahlen, Kaufpreis überweisen, Übergabeprotokoll, Ummeldungen
Mit Countdown zum eigenen Termin, Notizen und PDF-Export. Alle Daten bleiben im Browser gespeichert.
Die 14-Tage-Frist ist dein wichtigstes Recht
Nach § 17 Abs. 2a BeurkG muss dir der Kaufvertragsentwurf als Verbraucher mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Die Frist gehört dir, nicht dem Notar und nicht dem Makler. Wer dich drängt, den Termin früher zu machen, nimmt dir die Zeit, in der du den Vertrag prüfen lassen könntest. Die Frist beginnt, wenn der Entwurf bei dir ist, nicht wenn er verschickt wurde.
Worauf du im Vertragsentwurf achten solltest
- Kaufpreisfälligkeit: Du zahlst erst, wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch steht und alle Lasten, die nicht übernommen werden, gelöscht sind. Steht das nicht drin, zahlst du ohne Sicherheit.
- Gewährleistung: Beim Kauf vom Privatverkäufer ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung üblich. Er gilt aber nicht für arglistig verschwiegene Mängel. Was der Verkäufer dir mündlich zugesichert hat, muss in den Vertrag, sonst ist es nichts wert.
- Übergabetermin und Nutzen-Lasten-Wechsel: Ab diesem Datum zahlst du Grundsteuer, Versicherung und Nebenkosten, auch wenn du noch nicht eingezogen bist.
- Inventar: Einbauküche, Sauna oder Markise können separat ausgewiesen werden. Auf diesen Anteil fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das Finanzamt akzeptiert nur realistische Werte, üblich sind maximal rund 15 % des Kaufpreises.
- Rücktrittsrechte: Ein Rücktritt bei geplatzter Finanzierung ist NICHT automatisch drin. Wenn du ihn willst, muss er verhandelt und aufgenommen werden.
Was nach der Unterschrift passiert, und wie lange es dauert
- Auflassungsvormerkung (2 bis 6 Wochen): Der Notar lässt sie ins Grundbuch eintragen. Sie schützt dich davor, dass die Immobilie ein zweites Mal verkauft wird.
- Fälligkeitsmitteilung des Notars: erst dann wird der Kaufpreis fällig, nicht am Tag der Unterschrift.
- Kaufpreiszahlung innerhalb der im Vertrag genannten Frist, meist 10 bis 14 Tage.
- Grunderwerbsteuerbescheid (4 bis 8 Wochen): nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Eigentumsumschreibung im Grundbuch: erst hier wirst du rechtlich Eigentümer. Von der Unterschrift bis dahin vergehen typischerweise 3 bis 6 Monate.
Was du zum Termin mitbringst
Personalausweis oder Reisepass, deine Steuer-Identifikationsnummer und die Bankverbindung. Der Notar prüft die Identität, ohne gültiges Ausweisdokument kann er nicht beurkunden.
Häufige Fragen
Wer sucht den Notar aus?
Üblicherweise der Käufer, weil er die Notarkosten trägt. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und berät beide Seiten, er ist aber kein Interessenvertreter: Er prüft nicht, ob der Preis angemessen ist oder ob die Immobilie Mängel hat.
Was kostet der Notar?
Rund 1,5 % des Kaufpreises für den Notar und noch einmal etwa 0,5 % für das Grundbuchamt, zusammen also rund 2 %. Die Gebühren sind im GNotKG gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar: Jeder Notar kostet gleich viel.
Kann ich den Termin noch absagen?
Bis zur Unterschrift ja, dann entstehen aber je nach Stand bereits Notarkosten. Nach der Beurkundung ist der Kauf bindend, ein Widerrufsrecht gibt es beim notariellen Immobilienkauf nicht.
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